AKTUELLES
Allgemeine Geschäftsbedingungen von S-eins
Gültig für Verträge, die ab dem 1.3.2022 geschlossen wurden. Für Verträge die bis zum 28.2.2022 geschlossen wurden, gelten die damaligen Geschäftsbedingungen unverändert fort.
Präambel
Die Vertragsparteien begründen ein Unterrichtsverhältnis miteinander. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass ein Erfolg nur durch eine längerfristige Teilnahme am Unterricht möglich ist. Daher ist das Unterrichtsverhältnis, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung, auf Dauer angelegt.
1. ANMELDUNG
S-eins bietet auf ihrer Homepage konkretisierte Kursangebote an. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Online-Anmeldung oder eine Anmeldung in Papierform durch den Teilnehmer/Vertragspartner. Die Buchung eines Unterrichtsangebots ist deshalb verbindlich und begründet die wechselseitigen Vertragspflichten, S-eins zur Erteilung des vereinbarten Unterrichts und den Vertragspartner zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
2. VERTRAGSBEGINN
Als Vertragsbeginn wird das Datum der ersten Teilnahme am Unterricht festgelegt.
3. VERTRAGSLAUFZEITEN / KÜNDIGUNG
3.1 Die Verträge haben eine Vertragserstlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten.
3.2 Die Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragserstlaufzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag im Laufe der Vertragserstlaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch stillschweigend unbefristet. Nach der Vertragserstlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat von jedem der Vertragspartner gekündigt werden.
3.3 Bei erstmaligem Vertragsschluss ist jede Vertragspartei berechtigt, den Unterrichtsvertrag innerhalb des ersten Vertragsmonats ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des ersten Vertragsmonats zu kündigen. Hierfür wird ein Monatsbeitrag zzgl. eines Verwaltungsbetrags in Höhe von EURO 29,– berechnet.
3.4 Kündigungen bedürfen der Textform per E-Mail an info@s-eins.de oder per Brief an S-eins.
3.5 Für die Fristberechnung bei einer Kündigung ist der Eingang der Kündigung bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgebend.
4. UNTERRICHTSHONORAR / UNTERRICHTSREGELUNG / FERIENZEITEN
4.1 Der Unterricht der gebuchten Klasse findet 1 x wöchentlich statt.
4.2 An den gesetzlichen Feiertagen und während der Ferien an den allgemeinbildenden Schulen im Land Hamburg findet kein regulärer Unterricht statt.
4.3 S-eins garantiert je gebuchtem Kurs 17 Unterrichtseinheiten in 6 Monaten bzw. 34 Unterrichtseinheiten in 12 Monaten. Der auf dieser Basis kalkulierte monatliche Beitrag ist eine Ratenzahlung, die aus Gleichmäßigkeitsgründen auch die unterrichtsfreien Ferien- und Feiertagszeiten mit einbezieht.
5. BEITRAGSZAHLUNG / ZAHLUNGSVERZUG
5.1 Der Aufnahmebetrag sowie der erste Monatsbeitrag werden beim Abschluss des Vertrages fällig. Der im Vertrag ausgewiesene Monatsbeitrag wird jeweils am 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Einzug des Monatsbeitrags erfolgt am 2. Bankarbeitstag per SEPA-Lastschrift.
5.2 Wird die Lastschrift aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht eingelöst, ist S-eins berechtigt, dem Vertragspartner die damit verbundenen Rücklastschriftgebühren der Banken zu berechnen. Sie werden mit dem nächsten Lastschrifteinzug eingezogen.
5.3 Ein Mahnbetrag in Höhe von EURO 5,– pro Mahnung ist neben der Hauptleistung zu zahlen.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als zwei monatlichen Beiträgen wird der Gesamtbetrag für das Unterrichtshalbjahr sofort zur Zahlung fällig.
6. UNTERRICHTSORT / UNTERRICHTSZEIT
6.1 Der Unterricht findet in den Räumen von S-eins statt.
6.2 Die von S-eins ausgesuchte Lehrkraft erteilt den Teilnehmern den gebuchten Unterricht zur vereinbarten Zeit als Gruppenunterricht.
6.3 S-eins behält sich vor, einen Kurs wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund anderer von S-eins nicht zu vertretender Umstände mit einem anderen vergleichbaren Kurs zusammenzulegen oder zu verschieben.
7. UNTERRICHTSAUSFALL
7.1 Versäumt der Teilnehmer den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Unterrichtsbeitrags.
7.2. Für den Fall, dass einzelne Unterrichtsstunden nicht durchgeführt werden können (z.B. durch Krankheit der Lehrkraft), werden diese zeitnah beispielsweise in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt. Sollte dies endgültig nicht möglich sein, erhält der Vertragspartner eine anteilige Vergütung der Unterrichtsbeiträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3 Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt werden nach Wahl von S-eins die Unterrichtsstunden beispielsweise in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt, ersatzweise Online-Unterricht angeboten oder das bereits geleistete Honorar gutgeschrieben. Schadensersatz wird seitens S-eins nicht geleistet.
8. GESUNDHEIT
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei möglichen gesundheitsbedingten Einschränkungen vor der Teilnahme einen Arzt zu konsultieren, der die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt.
9. HAFTUNG
9.1 Die Teilnahme am Unterricht und an Veranstaltungen sowie der Aufenthalt bei S-eins geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der unterrichtenden Lehrkraft verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
9.2 Für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände haftet S-eins nicht.
9.3 Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten der Schule werden auf Kosten dessen behoben, der sie verschuldet hat.
9.4 Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts im Unterrichtsraum.
9.5 Bei externen Veranstaltungen beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die unmittelbare Auftrittszeit der Schüler.
10. FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen, die von ihm bei Veranstaltungen von S-eins gemacht werden, ohne Namensnennung auf der S-eins-Internetseite, in den Räumen von S-eins sowie in Drucksachen und Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
11. VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
12. MITTEILUNGSPFLICHT
Die Vertragspartner sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung) unverzüglich S-eins mitzuteilen.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der gültigen Regelungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung sind die Vertragsparteien zum Abschluss einer wirksamen Regelung verpflichtet, die der unwirksamen bzw. der unwirksam gewordenen Regelung am ehesten entspricht.
Stand: 1.1.2024